Der Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt strengen rechtlichen
Vorschriften, die von Arbeitgebern einzuhalten sind. Die Auflagen
betreffen die Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen
und finden ihre Grundsätze in § 4 ArbSchG. So haben Unternehmen ihre
Betriebsstätten, Anlagen und die gesamte Ausstattung so einzurichten und
zu warten, dass keine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Auch die
Richtlinien der Träger von Unfallversicherungen spielen bei der
Sicherheit am Arbeitsplatz eine Rolle. Je nach Art der Betriebsstätte
können verschiedene Produkte von arbeitsschutzrechtlicher Relevanz sein.
Zur Grundausstattung gehört eine medizinische Notversorgung, darunter
Erste-Hilfe-Koffer, Betriebsverbandskasten, Kfz-Verbandkasten oder
Verbandschrank, deren Füllsortimenten der DIN 13157 oder DIN 13169
entsprechen. Bei bestimmten Arbeiten in der Industrie werden
Absturzsicherungen, Karabiner und Auffangsicherungen erforderlich sein