Augenschutz muss grundsätzlich bei solchen Tätigkeiten zum Einsatz
kommen, die mit gefährlichen äußeren Einflüssen für die Augen der
Beschäftigten in Zusammenhang stehen. Zu diesen Gefahren gehören
mechanische Einwirkungen, chemische Einflüsse, Hitze- oder
Strahleneinwirkungen oder Elektrizität. Die Bereitstellung von
Augenschutz gehört damit bei entsprechenden Arbeitsplätzen zu den
rechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährleistung eines
sicheren und gesunden Arbeitsplatzes. Von den tausenden
Augenverletzungen, die Beschäftigte jährlich an ihren Arbeitsplätzen
erleiden, sind etwa 90 Prozent durch angemessenen Augenschutz
vermeidbar. Solchen Schutz im Ernstfall bieten Schutzbrillen, die in
unterschiedlichen Ausführungen und aus unterschiedlichen Materialien in
Abhängigkeit der Gefahren am Arbeitsplatz auszuwählen sind. Auch ist es
wichtig, auf Tragekomfort zu achten und Brillen nach den Bedürfnissen
und Kopfformen der Mitarbeiter auszuwählen.
Ausführung und Verwendung:- spezielle Bügelkonstruktion, passt sich der Kopfgröße an- neue 3M™-Schläfendruck-Verteilungstechnik optimiert den Anpressdruck der Bügel=> gleichmäßige Druckverteilung => angenehmes Tragegefühl=> hohe Trageakzeptanz- sicherer Sitz, auch bei intensiven Kopfbewegungen- extrem leicht, mit 18 g eine der leichtesten Bügelbrillen auf dem Markt